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Schicksal ist was Anderes

Schicksal Hartz IV
Der große Hartz-IV-Report
BILD.de enthüllt, was in den Job-Centern wirklich los ist

[…]Es sind Geschichten von Betrügern, Abzockern, Querulanten – aber auch von ganz normalen Menschen,[…]

Man merkt es sofort. Dieser außergewöhnlichste Report des Jahres ist, allein schon in seinem ersten Teil, an Objektivität und Unvoreingenommenheit kaum zu überbieten. Offiziellen, inoffiziellen oder irgendwelchen Schätzungen zufolge, leben 6,7 Millionen Menschen von Hartz IV.

Dieser Satz ist schlicht und ergreifend falsch! Diese, angenommenen, 6,7 Millionen Menschen, leben zu weit über 90% nicht, sondern sie vegetieren. Sie sind ausgeschlossen von der Teilhabe, ausgeschlossen aus der Gesellschaft.

Hier noch einmal die Regelsätze: Stand 01.07.09

359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
323 Euro für volljährige Partner
287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Im Einzelnen umfasst die Regelleistung in etwa folgende Bedarfe für einen Alleinstehenden mit 359,00€:

Nahrung, Getränke, Tabakwaren……………………………. – ca. 37 % –132,83€
Bekleidung, Schuhe……………………………………………… – ca. 10 % —35,90€
Wohnung (ohne Mietkosten), Strom……………………….. – ca. 8 % —–28,72€
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte…………………………. – ca. 7 % —–25,13€
Gesundheitspflege (z.B. Kosten für Medikamente,
Hilfsmittel)………………………………………………………… – ca. 4 % ——14,36€
Verkehr…………………………………………………………….. – ca. 4 % ——14,36€
Telefon, Fax……………………………………………………….. – ca. 9 % ——32,31€
Freizeit, Kultur…………………………………………………… –  ca. 11 % —–39,49€
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen………………. – ca. 2 % ——–7,18€
sonstige Waren und Dienstleistungen (insb.
Kosten für Körperpflege und Hygiene)…………………….. – ca. 8 % ——28,72€

Sorry, ich kriege die Formatierung nich richtig hin.

Wenn man sich diese Zahlen noch einmal und ganz in Ruhe anschaut, dann erkennt man die ganze Verachtung der Politik gegenüber den Hilfe bedürfenden Menschen. Man spürt förmlich die Niedertracht, die diese Zahlen mehr als eindeutig belegen. Ich schreibe hier nichts Neues. Es ist alles bekannt. Auch die Hetze gegen die Unterschicht ist bekannt. Doch sie beginnt, eine neue Qualität und Quantität zu bekommen.

Vielleicht liegt es daran, um die künftigen Einschnitte bei Hartz IV besser rechtfertigen zu können. Wer schon zuviel bekommt, lügt, betrügt und gnadenlos abzockt, der muß in der verdummten Öffentlichkeit schon beizeiten als Sozialschmarotzer wieder ins Gedächtnis gerufen werden.

Hier noch ein Auszug aus dem BILD.de Artikel – man beachte im zweiten Abschnitt den zweiten Satz!!!!!

[…]Max M. arbeitete als Pilot in Amerika und kassierte Hartz IV

Max M.* (66) steht wegen Sozialbetrugs vor Gericht. In Deutschland kassierte er für seine sechsköpfige Familie sieben Jahre lang Hartz IV. Insgesamt 100 000 Euro.

Zeitgleich arbeitete der frühere Zeitsoldat in den USA für die Fluggesellschaft Aircraft, verdiente an Bord einer Boeing 737 bis zu 10 000 Euro im Monat.

„An Dreistigkeit und Schädlichkeit für die Allgemeinheit durch nichts zu toppen“, befand der Richter – und verurteilte den Piloten in erster Instanz zu einem Jahr und neun Monaten Haft.

Vor dem Oberlandesgericht Köln läuft gerade die Berufungsverhandlung.[]

Hier ist nur noch anzumerken: Wenn morgen, 28.10.09, die neue Regierung eingeführt wird, werden wir wieder den Amtseid der Kanzlerin und ihrer Minister hören, der ja kein Eid im Sinne der Justiz ist. Diese peinliche Prozedur könnte man getrost ad acta legen.

Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Rechtliche Stellung in Deutschland

Deutschland verbindet mit dem Amtseid eine alte Tradition, die in die Zeit der Aufklärung zurückreicht. Schon der preußische König Friedrich der Große (1740–1786) definierte in seinem Staat das Wohl des Einzelnen als oberstes Prinzip im Land. Dies wurde im allgemeinen Landrecht (1794) rechtlich festgelegt. Der Amtseid befindet sich schon in der Reichsverfassung vom 28. März 1849 (Abschnitt VII, Artikel I. §190) und dann wieder in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 (Artikel 42).

Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

Unter anderem wurde der Artikel 56 GG in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert:

„Schon nach dem Text des Art. 56, aber auch nach der einfachgesetzlichen Regelung, die diese Frage im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung gefunden hat, hängt der Beginn der Amtszeit bzw. der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten nicht von der Eidesleistung ab. Art. 56 verlangt lediglich, dass diese in nahem zeitlichem Zusammenhang mit dem Amtsantritt stattzufinden hat. Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“

Und weiter:

„Kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) wird so zynisch und so machtbesessen sein, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind. Immer wird es ihnen darum gehen, „etwas zu bewirken“, d. h. Vorstellungen zu verwirklichen, die eng mit ihren politischen und ethischen Grundpositionen zusammenhängen, gleichgültig wie diese im einzelnen aussehen mögen und aus welchen geistigen Quellen sie sich speisen mögen. Auf diese Grundpositionen, die für den einzelnen u. U. wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift (und sei es die Verfassung), verpflichtet sich der neue Amtsträger vor der Öffentlichkeit zusätzlich, und wenn er sie halbwegs ernst nimmt, erwächst für ihn daraus ein Bündel zusätzlicher – eben außerrechtlicher – Motive, das Amt so zu führen, wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht.“

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